Alles was Recht ist! Menschenrechte im Tourismus

Die Menschenrechte bilden eine wesentliche Grundlage eines jeden nachhaltigen Entwicklungsansatzes – einschließlich touristischer Entwicklungen. Der Schutz und die Achtung der Menschenrechte stehen nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg, sondern sind Voraussetzung für eine faire, dauerhafte und nachhaltige Entwicklung.


Der internationale Menschenrechtsrahmen

Vor mehr als 70 Jahren wurden 1948 mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die grundlegenden Rechte und Freiheiten aller Menschen beschrieben. Die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen und weitere Konventionen, wie die Kinderrechtskonvention, sind für den Tourismus hochgradig relevant. Doch leider sind Menschenrechtsverletzungen im Tourismus an der Tagesordnung. Sei es durch ausbeuterische Arbeitsbedingungen in Hotels, Restaurants oder auf Baustellen, die Vertreibung von Gemeinschaften für den Bau von Flughäfen und Hotels, oder dem fehlenden Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung durch Reisende. Es ist Aufgabe aller Staaten, die international verbindlichen Menschenrechte zu verwirklichen und in nationale Gesetze umzuwandeln, um so ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen.


Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen

Auch Unternehmen müssen die Menschenrechte achten – und das nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch in der Zusammenarbeit mit all ihren Dienstleistern und Geschäftspartnern.  Dabei ist die Achtung der Menschenrechte keine  passive Aufgabe, sondern eine aktive Verpflichtung: Unternehmen müssen alles dafür tun, um sicherzustellen, dass durch ihr wirtschaftliches Handeln, keine Menschenrechte verletzt werden. Sollte es doch dazu kommen, müssen sie den Opfern von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Wiedergutmachung ermöglichen.

Der Roundtable Human Rights in Tourism e.V. ist eine internationale Multi-Stakeholder-Initiative, in der sich Reiseveranstalter, Nichtregierungsorganisationen, Reiseverbände und andere Fachorganisationen der Touristik aus verschiedenen europäischen Ländern zusammengeschlossen haben. Die Mitglieder setzten sich für die Umsetzung und Anwendung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein. Tourism Watch nimmt zurzeit den Vorstandsvorsitz des internationalen Vereins wahr.


Tourism Watch fordert:

  • Die Einhaltung der Menschenrechte im Tourismus muss von den Vereinten Nationen als spezifische Aufgabe anerkannt werden. Insbesondere muss die UN-Welttourismusorganisation (UNWTO) verpflichtet werden, regelmäßig zur Lage der Menschenrechte im Tourismus an den UN-Menschenrechtsrat zu berichten. 
  • Die Bundesregierung muss die Gesetzeslücken bezüglich Menschenrechtsschutz und Unternehmensverantwortung schließen, indem sie Haftungs- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen einführt. Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen muss sie Zugang zu Beschwerdeverfahren und zu deutschen Gerichten ermöglichen.
  • Regierungen in den Zielgebieten des Tourismus müssen die erforderlichen Gesetze, Bestimmungen und Planungsvorschriften erlassen und ihre Umsetzung überwachen, um sicherzustellen, dass es im Zuge von Tourismusentwicklungen nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
  • Es liegt in der Verantwortung von Reiseveranstaltern, die Menschenrechte zu achten und eine Unternehmenspolitik einzuführen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen verhindert.
  • Nationale und internationale Hotellerie- und Tourismusverbände müssen Anreize und Sanktionen schaffen, damit ihre Mitglieder menschenrechtliche Standards erfüllen und weiterentwickeln.
  • Investoren müssen unabhängige Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen durchführen, um negative Auswirkungen ihrer Vorhaben auf die Menschenrechte auszuschließen, und transparent darüber informieren. 
  • Wo Staaten ihrer Schutzpflicht und Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechte nicht nachkommen, müssen Nichtregierungsorganisationen die Einhaltung der Menschenrechte einfordern und – in Abstimmung mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen – Druck auf die Verantwortlichen erhöhen, damit die Menschenrechte auch effektiv umgesetzt werden.
  • Reisende dürfen sich nicht zu Komplizen von Menschenrechtsverletzungen machen. Menschenrechte sind Bürgerrechte, aber auch Bürgerpflichten.

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