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Internationale Leitlinien zur angemessenen Sprache bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder


Es ist mehr als politische Korrektheit, denn Sprache verändert Realitäten. Etablierte Begriffe wie „Kindersextourismus“ banalisieren eine der schlimmsten Gewaltformen gegen Kinder als fast schon normales Reiseprodukt. Wer von einem Kind spricht, das in der Prostitution sexuell ausgebeutet wird, beschreibt die damit einhergehende sexuelle Gewalt präziser als jemand, der von Kindersexarbeit spricht. Der altertümliche, aber weiterhin gebräuchliche Begriff „Kinderschänder“ beschreibt Täter, die einem Kind Schande zufügen. Allerdings sollte sich nicht das Kind schämen, sondern der Täter! In welcher Form wir über die sexuelle Ausbeutung von Kindern sprechen, bedingt die Rollen, die wir Kind und Täter*innen zuschreiben.

Ein internationales Expertengremium hat sich mit einigen zentralen Begriffen auseinandergesetzt und diese in den „Luxembourg Guidelines“ zusammengefasst. Sie sind nun der deutschen Sprache angepasst worden und können künftig Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und allen anderen Interessierten als Orientierung für eine angemessene Sprache dienen. Die alten Begriffe sind nicht verschwunden, sie finden sich weiter in Gesetzestexten und werden auch umgangssprachlich noch genutzt. Aber wer die Wahl hat, kann mit dieser Hilfestellung sexualisierte Gewalt gegen Kinder präziser und weniger stigmatisierend beschreiben.

Im Internet steht ein Begriffs-Check mit Erläuterungen zur Verfügung, die u.a. den Begriff der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus beschreibt.