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Menschenrechtsstandards beim Fahrpersonal von Reiseveranstaltern


Kaum eine Reise kommt ohne sie aus: Busfahrer, Privatchauffeure oder Fahrer von Shuttle- und Reisebussen. Von ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Zufriedenheit mit dem Job hängt auch die Zufriedenheit der Gäste ab – und nicht zuletzt deren Sicherheit. Deshalb sind Reiseveranstalter gefordert, Arbeits- und Sozialstandards für Fahrpersonal im Tourismus in der Praxis umzusetzen. In einem vierseitigen praktischen Leitfaden stellt der Roundtable Menschenrechte im Tourismus klare Handlungsempfehlungen für Reiseveranstalter vor, die in der Praxis bereits erfolgreich erprobt und umgesetzt wurden. Er spart auch kontroverse Themen wie existenzsichernde Löhne oder die weit verbreitete Beschäftigung von minderjährigen Busjungen nicht aus.

Das Empfehlungspapier liegt in Deutsch und Englisch vor. Ein Entwurf für einen Vertragstext für Reiseveranstalter ist auch in Französisch erhältlich.

„Menschenrechte konkret! Empfehlungen zur Entwicklung und Umsetzung von Arbeits- & Sozialstandards für Fahrpersonal im Tourismus“. Herausgeber Roundtable Menschenrechte im Tourismus (2015).

Download: http://www.menschenrechte-im-tourismus.net/de/umsetzungs-dokumente/handlungsempfehlungen.html

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(884 Zeichen, September 2015, TW 80)