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Privatsphäre als Herausforderung im Tourismus

Interview mit Sebastian Schweda, Rechtsanwalt für Datenschutzrecht


Privatsphäre ist etwas sehr Persönliches. Für den einen ist es schon ein Eindringen in die Privatsphäre, wenn jemand durch ein Fenster in die Wohnung schaut. Andere leben analog und digital buchstäblich auf der Straße. Privatsphäre hat aber auch rechtliche Dimensionen, gerade im Zeitalter der Digitalisierung. Dazu befragten wir Sebastian Schweda, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und Sprecher der Amnesty-Expertengruppe für Menschenrechte im digitalen Zeitalter.

TW: Was bedeutet – rechtlich gesehen – Privatsphäre für einen jeden einzelnen von uns?

Sebastian Schweda:Wir haben ein Recht, allein gelassen zu werden. Der Staat darf nicht alles über uns wissen, nicht in private Angelegenheiten eindringen. Das ist ein Menschenrecht. Wie es interpretiert wird, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In den USA gilt grundsätzlich: „My home is my castle“. Das bedeutet, die Wohnung des einzelnen ist privat, alles, was draußen passiert, öffentlich. In Europa ist die Privatsphäre nicht auf die eigenen vier Wände beschränkt. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht definiert.

TW: Wenn die Leute in den Urlaub fahren, sind sie – oft ohne es wirklich wahrzunehmen – mit Fragen der Privatsphäre konfrontiert. Urlaubsbilder auf Facebook, Passagierlisten von Airlines, Datenbanken von Touristikunternehmen usw. Wo sehen Sie problematische Berührungspunkte zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Tourismus?

Sebastian Schweda:Ich würde die genannte Aufzählung noch fortsetzen. Es existieren No-Fly-Listen von Personen, denen das Fliegen verweigert wird. Fluggastdaten werden auf Vorrat gespeichert. Das geht vom Namen bis zu Essenspräferenzen. Bei der Einreise in manche Länder werden Fingerabdrücke genommen oder die Iris gescannt. Es gibt Visadatenbanken, Videoüberwachung an Flughäfen, Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen. Denken Sie an die Mautbrücken in Deutschland, bei denen Standortdaten erfasst werden. Immer wieder kommt die Diskussion auf, ob die Polizei diese Daten nicht anzapfen darf. Und auch Ihr Mobilfunkanbieter weiß, wenn Sie sich etwa in Thailand aufhalten, und vielleicht sogar, welche Sehenswürdigkeiten sie dort anschauen. Urlauber verletzen aber auch selbst die Privatsphäre anderer, etwa wenn sie Urlaubsbilder posten, auf denen Menschen zu sehen sind, die dem nicht zugestimmt haben.

TW: Einige Gegenden in dieser Welt sind massiv vom Tourismus betroffen. In Europa zum Beispiel Barcelona oder auch Berlin, wo man in manchen Stadtteilen die Hausflure abschließen muss, damit Touristen nicht in die Hinterhöfe laufen. Was bedeutet der Tourismus für das Recht auf Privatsphäre der Einheimischen?

Sebastian Schweda:Hier haben wir es im Wesentlichen mit Globalisierungseffekten zu tun. Die günstigen Preise haben das Reisen, aber auch das Bereistwerden sehr verändert. Die Welt ist nicht nur im Internet zum Dorf geworden, sondern auch offline. Das hat deutliche Auswirkungen auf die Privatsphäre. Bleiben wir beim Hausflur: Ein Besucher findet den Berliner Hausflur so toll, dass er ihn wie eine Sehenswürdigkeit filmen will. Dabei nimmt er vielleicht noch einen Hausbewohner auf, der sich darüber aufregt. Dieses Video landet dann auf einer Internetplattform. Offline wird zu online. Und ganz nebenbei entstehen so Datenprofile, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.

TW: Gibt es Möglichkeiten, sich als bereister Einheimischer dagegen zu wehren?

Sebastian Schweda:Es gibt faktisch nur wenige Möglichkeiten, sich effektiv zur Wehr zu setzen. Smartphones sind überall, und man kann schlecht kontrollieren, was die Leute damit machen. Was Fotos angeht, so sollte man sich dann wehren, wenn man fotografiert wird. Ist das Bild erst einmal gemacht, dann ist schwer zu überprüfen, was damit angestellt wird. Der Rechtsweg kostet Geld und dauert lange. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist oft noch nicht mal die Gerichtsbarkeit klar. Gesetzliche Regelungen hinken zudem dem immer schnelleren technischen Fortschritt hinterher. Bis heute ist eine globale Regelung für die Digitaltechnologien, die wir ja über alle Grenzen hinweg nutzen, in weiter Ferne.

TW: Welche Grenzen setzt das Gesetz für Urlauber?

Sebastian Schweda:Jeder muss sich an die Gesetze des Landes halten, in dem er sich aufhält. Das gilt auch für Gesetze, die die Privatsphäre betreffen. Häufig geht es aber bei Fragen der Privatsphäre gar nicht so sehr um rechtliche Probleme, sondern ganz banal um mangelnden Respekt. Am Ende bleibt wahrscheinlich in vielen Fällen nur der Appell an Touristen, sich an die Anstandsregeln ihres Urlaubslandes zu halten.