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Einheimische dürfen am Strand feiern


Aschaffenburg (TW). Feiernde Einheimische am Strand sind kein Reisemangel. Wie die Fachzeitschrift "touristik aktuell" berichtete, wies das Amtsgericht Aschaffenburg die Klage eines Mauritius-Urlaubers zurück. Der Mann hatte eine Minderung des Reisepreises verlangt, da die einheimische Bevölkerung am Strand eine Art Volksfest gefeiert habe.

Dem Richter fehlte für die Klage jedes Verständnis. Wer Fernreisen unternehme, sei offensichtlich darum bemüht, andere Länder und Leute kennenzulernen. Hierzu zählten auch ortsübliche Feste und selbstverständlich die Toleranz gegenüber anderen Mentalitäten.

(558 Zeichen / 9 Zeilen, März 2000)