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Deutschland verabschiedet das Lieferkettengesetz


Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ am 11.6.2021 verabschiedet. Es tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Bei dieser Berechnung sind alle Zeitarbeitskräfte sowie Mitarbeiter aller verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen. Diese Unternehmen müssen Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei direkten Lieferanten und gegebenenfalls auch bei indirekten Lieferanten identifizieren, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.


Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “Initiative Lieferkettengesetz”, kommentiert: “Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber seit heute endlich am Start: Erstmalig verpflichtet hierzulande ein Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für Alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten. Sie ergänzt, das Gesetz umfasse zu wenige Unternehmen und mache zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Es verweigert Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setzt leider kein Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten. Deswegen ist dieses Gesetz nur ein Etappenerfolg.“ Die Initiative Lieferkettengesetz verspricht: „Die Zivilgesellschaft wird auch weiterhin für Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette streiten: Für Nachbesserungen im Lieferkettengesetz, für eine wirkungsvolle Umsetzung und für eine europaweite Regelung, die an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgeht.”