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Anstehende Verhandlungen zu Flugverkehrsemissionen


Während die weltweiten Emissionen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) geregelt sind, wurde bezüglich der Regulierung der Emissionen aus dem internationalen Flugverkehr die UN-Sonderorganisation für zivile Luftfahrt (ICAO) betraut. Seit Jahren stehen dringend benötigte Ergebnisse aus, die effektiv die Emissionen des Flugverkehrs begrenzen. Die Hoffnung, dass sich dies Anfang Oktober 2016 mit der Verabschiedung eines Klimaabkommens für den Flugverkehr im Rahmen der 39. Vollversammlung der Mitgliedsstaaten der ICAO ändert, ist nicht besonders groß.

Die ICAO will die weltweiten Flugemissionen mit einem Maßnahmenbündel regulieren, das vor allem auf einem marktbasierten Instrumentarium beruht: der Kompensation („offsetting“) der CO2-Emissionen des Flugkerosinverbrauchsdurch Klimaschutzzertifikate aus anderenLändern und Wirtschaftssektoren. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Reduzieren, sondern lediglich um ein Stabilisieren der Emissionen auf weiter steigendem Niveau. Zudem ist zu befürchten, dass den verwendeten Gutschriftenkeine ausreichend hohen Umwelt- und Sozialstandards zugrunde liegen werden. Negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind vorprogrammiert. Äußerst problematisch ist die geplante Verschiebung des Maßnahmenbeginns von 2020auf 2027. Damit werden noch weitere zehn Jahre vergehen, in denen die Flugverkehrsemissionen ungebremst weiter steigen werden.

Weitere Informationen: www.icao.int, http://info.brot-fuer-die-welt.de/blog/annegret-zimmermann

(1.408 Zeichen, September 2016, TW 84)