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Zusatz zum „Palermo-Protokoll“ gegen Kinderhandel in Kraft


Sechs Jahre nach der Vereinbarung auf UN-Ebene trat im Juli auch in Deutschland die Zusatzvereinbarung gegen Kinderhandel zum „Palermo-Protokoll“ in Kraft. Die im Jahr 2000 im sizilianischen Palermo beschlossene Vereinbarung zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels verpflichtet die Beitrittsstaaten, Menschen- und Kinderhandel vorzubeugen und stärkt die Rechte der Opfer.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und die Kinderrechtsorganisation ECPAT begrüßen die „seit langem überfällige“ Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Gleichzeitig fordern sie die Bundesregierung und die Bundesländer auf, Menschen- und Kinderhandel mit bundesweit einheitlichen Regelungen entschiedener zu bekämpfen. Nachholbedarf beim Opferschutz und bei der Vorbeugung von Kinder- und Menschenhandel bestünde insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. In den östlichen Grenzregionen Deutschlands werde immer noch nicht energisch gegen die Sexszene vorgegangen, in der Minderjährige von deutschen Männern missbraucht werden.

 

-ck-

 

(1.153 Anschläge, 14 Zeilen, September 2006)