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Späte Gerechtigkeit für Zwangsprostituierte der japanischen Armee


Während tausende Menschen in Japan die Geburt einer Tochter des Kronprinzenpaares feierten, wurde in Den Haag der Urgroßvater der Neugeborenen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt. „Kaiser Hirohito hat eine individuelle Verantwortung für Vergewaltigungen und sexuelle Sklaverei“, so Gabrielle Kirk McDonald, Vorsitzende Richterin des „Internationalen Kriegsverbrechertribunals der Frauen wegen sexueller Sklaverei im japanischen Militär“, am 4. Dezember 2001 bei der Urteilsverkündung in Den Haag.

Bei diesem Tribunal ging es um die Zwangsprostituierten in der japanischen Armee während des Zweiten Weltkrieges. Rund 200.000 Frauen wurden aus den von Japan besetzten Ländern Asiens verschleppt und in sogenannten „Troststationen“ der Armee wie Sklavinnen gehalten. Dort wurden die „Trostfrauen“ regelmäßig von Soldaten vergewaltigt.

Neben dem Kaiser wurden neun weitere hohe Militärs und Politiker aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges verurteilt. Die meisten von Ihnen sind – wie der Kaiser – schon gestorben. Die Richterjury wies außerdem darauf hin, dass der Staat Japan die Verantwortung für eine individuelle Entschädigung gegenüber den Zwangsprostituierten habe. Bis heute habe es aber nur unzureichende Äußerungen des Bedauerns von Seiten der japanischen Regierung gegeben.

Viele der betroffenen Frauen haben ihre Pein nicht überlebt. Überlebende schwiegen aus Scham und meldeten sich erst 1991 zu Wort. Frauenrechtsgruppen aus Japan, Südkorea, den Philippinen und anderen asiatischen Staaten organisierten im Dezember 2000 ein Kriegsverbrechertribunal in Tokyo, dessen abschließendes Urteil (vgl. TW 21) nun in Den Haag verlesen wurde. Damit würde das Tribunal nachholen, was die Alliierten in den Kriegsverbrecherprozessen gegen Japan nach dem Zweiten Weltkrieg vergessen hätten, so Richterin McDonald, nämlich die Kriegsverbrechen an Frauen zu ahnden. Das Tribunal habe zwar keine exekutive Gewalt, es sei aber ein „wirkliches Tribunal“, das durch die juristische Beweisaufnahme und die moralische Autorität eigenes Gewicht habe.

Das Urteil wurde der UNO und der japanischen Regierung zugestellt. Letztere hatte ein Erscheinen vor dem Tribunal abgelehnt.

(2.279 Anschläge, 30 Zeilen, März 2002)