Das Wesen einer Glosse ist es, Auswüchse menschlichen Verhaltens ironisch zu beleuchten. Der Umgang mit Urlaubsfotos gehörte schon immer mit dazu. Früher spottete man über Tante Doras Dia-Abend, heute ist es der „Urlaub auf Instagramien“. So überschreibt Autorin Johanna Haag ihre Satire, mit der sie das Thema Urlaub in Social-Media-Kanälen aufs Korn nimmt. Haag erklärt, wann der beste Zeitpunkt zum Posten von „spontan arrangierten Schnappschüssen“, Selfies und #foodporn ist. Denn, so ihr ironisches Fazit, „wer heute ohne Social-Media-Strategie in den Urlaub fährt, kann gleich zu Hause bleiben.“
Eines ist jedenfalls sicher: Keine Gesellschaft hat je zuvor mehr Bilder produziert als die heutige. Das Smartphone mit integrierter Kamera ist immer griffbereit. Und so wird jederzeit fotografiert – vor allem im Urlaub. Doch darf man wirklich alles fotografieren, was einem vor die Linse kommt? Welche rechtlichen, ethischen und moralischen Grenzen gibt es?
Recht am eigenen Bild
Nach deutscher Rechtslage hat jeder Mensch hierzulande ein „Recht am eigenen Bild“. Dieses Recht ist im sogenannten Kunsturhebergesetz (KUG) in §22 geregelt. Es stellt sicher, dass jeder darüber entscheiden darf, welche Bilder von seiner Person im Umlauf sind. Im Prinzip darf man also erwachsene Personen fotografieren – bei Kindern müssen die Erziehungsberechtigten um Erlaubnis gebeten werden. Was grundsätzlich nicht erlaubt ist, ist die Veröffentlichung dieser Bilder ohne eine Einwilligung des Abgebildeten. Das gilt auch für Facebook, Instagram und andere Internetkanäle.
Es gibt Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte (Politiker oder Prominente), wenn sie öffentlich auftreten; Fotos von öffentlichen Veranstaltungen, solange einzelne Personen in der Masse nicht erkennbar sind, und Bilder von Landschaften oder Sehenswürdigkeiten, auf denen Menschen als „Beiwerk“ zu sehen sind, also nur zufällig abgebildet wurden und für das Fotomotiv unwichtig sind. Doch die Rechtslage kann in anderen Ländern sehr unterschiedlich sein. Deshalb sollten Urlauber sich vor der Reise mit den entsprechenden Gesetzen, Regelungen und Verboten im Urlaubsland vertraut machen, die beim Fotografieren eingehalten werden müssen.
Einverständnis einholen
Die Gesetzeslage ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Immer wieder kommt es zu kulturbedingten Missverständnissen resultierend aus Unkenntnis der lokalen Sitten und Verhaltensregeln. Ein Extrembeispiel für kulturelle Besonderheiten ist der in Teilen Afrikas verbreitete Glaube, dass einem beim Fotografieren die Seele genommen werde. „Dieses Denken existiert in manchen Gegenden immer noch“, berichtet Sina Bernhard. Die studierte Tourismusmanagerin hat drei Jahre lang als Beraterin in der Entwicklungsarbeit in Uganda gearbeitet und macht sich beim Netzwerk Gate für einen nachhaltigen Tourismus stark. „Im Südwesten des Landes laufen die Menschen weg, wenn sie eine Kamera sehen.“
Viele Einheimische seien jedoch offen für Fotos, sagt sie. „Einfach fragen. Meistens darf man dann ein Bild machen.“ Oft reichen Gesten aus, um ein Einverständnis zu bekommen. Gerade in touristischen Hotspots lassen sich manche Menschen nur gegen Geld fotografieren. Eine Praxis, die Sina Bernhard verstehen kann. Schließlich sind die Einheimischen gerade in Entwicklungsländern oft arm. Persönlich lehnt sie es jedoch ab, für ein Foto zu bezahlen. Denn Kinder, die so zum Lebensunterhalt beitragen, fehlen häufig in der Schule und bleiben im Teufelskreis der Armut stecken.
Respekt vor kulturellen und religiösen Schranken, Interesse und Wertschätzung für die Menschen vor Ort sowie eine Kommunikation auf Augenhöhe – das empfiehlt Naturfreunde Internationale in der Broschüre „Fotografieren auf Reisen“. „Nehmen Sie sich Zeit – ohne zu fotografieren – um Menschen kennen zu lernen“, so der Rat der Organisation, die sich für nachhaltige Entwicklung einsetzt. Die Kamera könne dann sogar ein Mittel sein, um ins Gespräch zu kommen, etwa wenn man seine Fotos auf dem Display zeigt und so den Kontakt sucht.
Urlaubsfotografie als Ausbeutung
Doch welche Botschaften transportieren Urlaubsbilder? Zeigen sie eine Traumwelt oder beleuchten sie die tatsächliche Lebenswirklichkeit im Urlaubsland? Michael Schöppl, Fotograf und Mitglied des österreichischen Vereins Ipsum, der Fotografie als Medium in der entwicklungspolitischen und interkulturellen Bildungsarbeit einsetzt, sieht in der digitalen Urlaubsfotografie eine Art Ausbeutung. Die Mitarbeiter von Ipsum versuchen Klischees mit Fotoprojekten auch in Entwicklungsländern entgegen zu wirken. Sie stellen die sonst fotografierten Einheimischen hinter die Kamera. Zentrales Element der Projekte ist der Austausch darüber, wie jeder einzelne die Welt um sich herum wahrnimmt, auch im Unterschied zu anderen. „Wir bewerten das nicht, sondern sprechen darüber“, erklärt Schöppl.
„Wir leben in einer sehr stark visualisierten Kultur. Es ist weltweit selbstverständlicher geworden, zu fotografieren und fotografiert zu werden“, so die generelle Beobachtung des Fotografen. Und auch die Sozialen Medien sind weltweit auf dem Vormarsch. Und da kann es dann auch passieren, dass der Urlauber selbst zum Foto-Objekt wird und sein Foto im Internet auftaucht. Auch das kann „Urlaub auf Instagramien“ sein.
Weitere Informationen:
- www.urheberrecht.de/kunsturhebergesetz/
- Naturfreunde Internationale: Fotografieren auf Reisen
- Die Zeit: Urlaub auf Instagramien
- Süddeutsche Zeitung: Wie wir im Urlaub fotografieren sollten - und wie besser nicht
- www.ipsum.at