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Fremdes verstehen


Das 1994 erstmals erschienene Sympathie Magazin "Fremdes verstehen" (Redaktion Hermann-J. Wald) ist von der österreichischen Journalistin Brigitte Pilz überarbeitet und aktualisiert worden.

Die gleichermaßen lehrreiche wie unterhaltsame Pflichtlektüre für Otto Normalverbraucher, Multiplikatoren, PolitikerInnen und Touristen ist erhältlich beim Herausgeber "Studienkreis für Tourismus und Entwicklung", Kapellenweg 3, 82541 Ammerland, Tel. 08177/1783, Fax 1349, Email: studienkreistourismus@compuserve.com; Website: www.studienkreis.org. Das Heft umfaßt 60 Seiten und kostet DM 6,50 (Verrechnungsscheck). Ab 50 Exemplaren gelten stark ermäßigte Stückpreise.

Ein Auszug aus den Informationsseiten des Magazin:

Begriffe

Asyl: Dies ist das dauerhafte Aufenthaltsrecht, das Konventionsflüchtlingen unter bestimmten Bedingungen gewährt wird. Es hat die weitgehende Gleichstellung mit Inländer/innen auf dem Arbeitsmarkt zur Folge. In vielen Industriestaaten ist das Recht auf Einwanderung und Asyl in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden.

Asylbewerber/in, Asylwerber/in: Das ist ein Mensch, der um Asyl angesucht hat. Ob ihm das gewährt wird, ist von den Behörden in einem eigenen Verfahren festzustellen.

Flüchtling: Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling. Ein "Konventionsflüchtling" ist jener, der nach der Genfer Konvention als solcher anerkannt ist. Daran knüpfen die westlichen Staaten das Asylrecht. "Kriegsflüchtlinge" ("De-facto-Flüchtlinge") fallen nicht unter diese Definition. Sie müssen jederzeit mit Abschiebung rechnen. Am unsichersten ist der Status von "Umweltflüchtlingen" und "Elendsflüchtlingen" (auch abwertend "Wirtschafts-flüchtlinge" genannt).

Fremde, Ausländer/innen: Das sind nach dem Gesetz Personen, die die jeweils inländische Staatsbürgerschaft nicht besitzen. In Österreich ist das zum Beispiel auch ein 17jähriger Jugendlicher mit türkischen Eltern, der in Österreich geboren wurde und immer hier gelebt hat. Fremde brauchen eine Aufenthaltsbewilligung und auf dem Arbeitsmarkt eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich im Laufe der letzten Jahre in den meisten Industrieländern verschärft.

Genfer Konvention: Das ist ein Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 (ergänzendes Protokoll 1967). Danach ist der Flüchtling ein Mensch, der "sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsgruppe oder politischen Meinung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nicht imstande oder infolge dieser Furcht oder aus anderen zwingenden Gründen nicht gewillt ist, sich unter den Schutz dieses Landes zu stellen ...".

Integration, Assimilation: Integration ist die Verbindung einer Vielheit von Personen oder Gruppen zu einer gesellschaftlichen Einheit. Das heißt, zur Integration müssen Einheimische und Zugezogene etwas beitragen. Im Gegensatz dazu bedeutet Assimilation die vollkommene Angleichung eines Menschen (Zugezogenen) in eine andere Volksgruppe.

Multikulturalität, Interkulturalität: Multikulturalität ist ein Ist-Zustand, der das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft in einer Gesellschaft beinhaltet. Interkulturalität ist hingegen ein Prozeß des Miteinander und des Voneinander-Lernens der verschiedenen Kulturen.

Schengener Abkommen: Nach der Stadt Schengen (Luxemburg) benanntes Abkommen der EU-Mitgliedsstaaten zur Abschaffung der Binnengrenzen innerhalb der EU. Dies hat eine Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen zur Folge. Kritiker sprechen von der Festung Europa.

UNHCR: Dies ist die Abkürzung für den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Der UNHCR wurde 1951 gegründet, es ist eine humanitäre, unpolitische Organisation mit dem Auftrag, Schutz und Hilfe für die Flüchtlinge in aller Welt zu leisten.

Unwort Asylant: Im Gegensatz zu Asylwerber hat dieses Wort einen abwertenden Beigeschmack. In offiziellen Dokumenten wird es nicht verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "Flüchtling" in der Regel mit hellhäutig, uns ähnlich, hilfsbedürftig gekoppelt, "Asylant" hingegen mit dunkelhäutig, uns fremd, undurchschaubar, Hilfsbedürftigkeit vortäuschend.

Unwort Überfremdung: Dieses Wort dient immer wieder "als Pseudoargument für die dumpfe Angst mancher Inländer davor, daß sie durch angeblich 'minderwertige' Ausländer majorisiert werden könnten". (Gesellschaft für deutsche Sprache, 1994)

Visum, Sichtvermerk: berechtigt zur ein- oder mehrmaligen Einreise in ein Land. Ein Visum wird in den meisten Ländern eher nur für kurzzeitige (bis drei Monate) Aufenthalte gewährt. Für längere benötigt man eigene Aufenthaltsgenehmigungen.