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Die Berücksichtigung des Kriteriums „Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus“ bei ausgewählten Sozial- und Nachhaltigkeitslabel aus dem Tourismusbereich


Gegenstand der Recherche ist die Analyse ausgewählter Sozial- und Nachhaltigkeitslabel aus dem Tourismusbereich hinsichtlich des Themas „Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus“.

Dabei geht es um die Frage, ob und wie der Aspekt „Maßnahmen zum Schutz von Kindern“ in den zugrundeliegenden Kriterien und Standards vorkommt und in welcher Weise es in die jeweilige Zertifizierung einbezogen wird (z.B. durch die Unterzeichnung und Implementierung des bestehenden „Tourism Child Protection Code“ (http://www.ecpat.de/index.php?id=88).

Kontext der Untersuchungsergebnisse

Die Ergebnisse der Untersuchung werden seitens der EED Arbeitsstelle Tourism Watch in die Monitoring AG zum Nationalen Aktionsplan „Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebracht. Der Nationale Aktionsplan “Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt” richtet einen deutlichen Fokus auf die Rolle der Privatwirtschaft, insbesondere auf den Tourismus und die Rolle touristischer Unternehmen bezüglich Kinderschutz und –rechte.

Das freiwillige Engagement der Reisewirtschaft ist regelmäßig Gegenstand des Monitorings. Im Rahmen von Nachhaltigkeitsbestrebungen und Konzepten freiwilliger Unternehmensverantwortung entstehen auch im Tourismus immer mehr Zertifizierungssysteme und Nachhaltigkeitslabel, zwischenzeitlich gibt es über 100. Dabei handelt es allerdings oft um reine Umweltlabel, zunehmend machen einige aber auch soziale Aspekte zum Gegenstand der Zertifizierung. Ziel ist es, eine pro-aktive Kinderschutzpolicy von Unternehmen verstärkt im Rahmen von Sozialzertifizierungen zu berücksichtigen und Kinderschutz zum Gegenstand von Zertifikaten im Tourismus zu machen.

Bestehende Ansätze in der Zertifizierungs- und Labelpraxis sollen mit dem Ziel identifiziert und beschrieben werden, Kinderschutz zu einem Basisstandard für Sozialzertifizierungen im Tourismus zu machen. Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung, sollte diese Anforderung formuliert und mit den Trägern von Zertifizierungssystemen im Tourismus erörtert werden.