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Anleitung zur Nachhaltigkeit

"Leitfaden CSR-Reporting im Tourismus"


Nachhaltigkeitsberichte sollen nachprüfbar Auskunft darüber geben, welche sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens hat. Außerdem soll messbar gemacht werden, in welchem Umfang die Ziele und das Leitbild gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung tatsächlich umgesetzt werden.

Damit solche Berichte aussagekräftig und vergleichbar sind, braucht es branchenspezifische Standards. Für große Unternehmen und multinationale Konzerne haben sich in den letzten Jahren die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) durchgesetzt, die auch einen Branchenindikatorenkatalog für den Tourismus beinhalten. Für kleinere und mittlere Unternehmen hat sich dieses System jedoch als zu komplex und in der Erhebung als zu aufwändig herausgestellt. Deshalb hat die Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung (KATE Stuttgart) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern einen Leitfaden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Darin sind die Erfahrungen der beteiligten deutschen, spanischen und französischen Pilotunternehmen sowie anderer Tourismusunternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Partner aus Wissenschaft und Politik eingeflossen.

Der Leitfaden basiert auf dem Kriterienkatalog des Reiseveranstalterverbandes „Forum anders reisen“ und orientiert sich an den GRI-Leitlinien. Außerdem wurden aktuelle Empfehlungen des Bundesumweltministeriums zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen. Anhand dieses Leitfadens sollen jetzt auch kleinere und mittlere Tourismusunternehmen Nachhaltigkeitsberichte erstellen können.

Der Einführungsprozess zur Erstellung des ersten CSR-Berichts dauert nach den Erfahrungen der in einer Pilotphase beteiligten Unternehmen etwa sechs Monate. In dem Leitfaden werden acht Schritte zur Umsetzung vorgeschlagen. Anhand von standardisierten Fragebögen und Checklisten können die Reiseveranstalter ihre Daten erfassen. Die Indikatoren umfassen von der Produktentwicklung über das interne Management und die Kundenbeziehungen bis zur Wahl der Partner in den Reiseländern alle Unternehmenstätigkeiten. Durch eine systematische und kontinuierliche Berichterstattung sollen Schwachstellen aufgedeckt, Lernprozesse vorangetrieben und neue Denkweisen angestoßen werden.

Da ein Reiseveranstalter nur so nachhaltig sein kann wie seine Zulieferer, beinhaltet der Nachhaltigkeits-Check im Bereich Produktgestaltung auch einen Zielgebiets-Check und mit Blick auf die Leistungsträger einen Unterkunfts-Check, einen Partneragentur-Check und einen Reiseleitungs-Check. Die aufgelisteten notwendigen Kerninhalte und Indikatoren für CSR-Berichtsstandards wollen die Herausgeber als Mindestvorgabe verstanden wissen. Schließlich soll jeder Nachhaltigkeitsbericht auch ein Ver-besserungsprogramm enthalten, das zugleich als Planungs- und Kontrollinstrument dienen soll, indem es jährlich überprüft und aktualisiert wird.

Schließlich wird in dem Leitfaden der Vorschlag gemacht, die Anforderungen von CSR und existierenden Systemen zum Umwelt- und Qualitätsmanagement zu verknüpfen. Daraus ließe sich ein integriertes Managementsystem entwickeln, das durch einen unabhängigen Gutachter zertifiziert werden könnte.

Leitfaden CSR-Reporting im Tourismus. 8 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht. Hg. Kontaktstelle für Umwelt & Entwicklung (KATE), Stuttgart, 2007, 32 Seiten.

Bezug: Kontaktstelle für Umwelt & Entwicklung (KATE Stuttgart), Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart, Tel. 07 11/ 24 83 97-0, Fax 07 11/ 24 83 97-22, info@kate-stuttgart.org, http://turismovision.kate-stuttgart.org. Auch zum Download im Internet verfügbar, voraussichtlich ab Januar 2007 auch in englischer und spanischer Fassung.

(3.672 Anschläge, 50 Zeilen, Dezember 2007