Straftäter haben grundsätzlich ein Recht auf Privatsphäre während und nach ihrer Strafverfolgung. Doch gerade wenn es um den sexuellen Missbrauch von Kindern auf Reisen und im Tourismus geht, wird dieser Grundsatz zu einem gewissen Grad außer Kraft gesetzt. Im Rahmen der Global Study on Sexual Exploitation of Children in Travel and Tourism 2016 hat die Kinderschutzorganisation ECPAT ein Expertenpapier veröffentlicht, das sich dem Recht auf Privatsphäre von reisenden Sexualstraftätern und von Kindern, die Opfer geworden sind, auseinandersetzt. Die Autorin vergleicht darin die rechtlichen Regelungen in den USA, der Europäischen Union, Australien und Kanada – Länder, aus denen viele Sextouristen kommen.
In den USA ist faktisch eine Aufhebung des Rechts auf Privatsphäre möglich. Es gibt öffentliche Internetregister, auf denen jeder die privaten Daten von Sextätern nachlesen kann. In Kanada hingegen gibt es kaum Informationen über verurteilte Täter. In Europa existieren verschiedene nationale gesetzliche Regelungen nebeneinander, eine weitreichende Kooperation zwischen den Staaten im Bereich Prävention findet aber nicht statt.
ECPAT empfiehlt die Einführung eines Risikomanagement-Systems. Bekannte Täter sollten in jedem Land registriert werden. Dazu wäre ein Informationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene zwischen den Strafverfolgungsbehörden und weiteren relevanten Akteuren notwendig. Vertraulichkeit und Sicherheit der Informationen müsse gewährleistet sein. ECPAT fordert zudem eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ländern, in denen die Missbrauchsdelikte stattfinden, etwa mit Thailand, Vietnam oder Kambodscha.
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