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Tourismusunternehmen in der Pflicht

Das Menschenrecht auf Wasser im Tourismus


Große Swimmingpools, weitläufige Gärten – seit Jahrzehnten schon üben die Hotelanlagen in warmen Küstenregionen eine besondere Anziehungskraft auf Reisende aus. Doch die Besucherströme hinterlassen ihre Spuren. Die steigenden Touristenzahlen und die wachsende touristische Infrastruktur verzehren Unmengen an Wasser. Das Recht der Einheimischen auf Wasser bleibt dabei in vielen Fällen auf der Strecke.

Dass Tourismus und Wasser zusammengehören, ist der Tourismusbranche natürlich bewusst und so findet der diesjährige Welttourismustag am 27. September unter dem Motto "Tourismus und Wasser – Unsere gemeinsame Zukunft schützen" statt.

Eine im Auftrag von Tourism Watch erstellte Recherche der öffentlich zugänglichen Materialien ausgewählter Reiseveranstaltern zeigt, dass die Ressource Wasser in der Nachhaltigkeitsarbeit der drei Veranstalter TUI AG, REWE Touristik und Thomas Cook Group plc durchaus thematisiert wird. Um dem Menschenrecht auf Wasser Rechnung zu tragen, muss die Bedeutung von Wasser als einem überlebenswichtigen Gut für die Bevölkerung in den touristischen Zielgebieten jedoch deutlicher herausgearbeitet werden.

Nutzungskonflikte in touristischen Zielgebieten

Die Instandhaltung touristischer Anlagen benötigt immense Wassermengen. Nicht nur der Verbrauch, auch die Verschmutzung der Ressource Wasser ist dabei eng an touristische Aktivitäten einer Region gekoppelt. Vielerorts besteht zwischen der Bevölkerung und der Tourismusbranche ein Ungleichgewicht in Bezug auf den Wasserzugang und -verbrauch. Durch die wachsende Bevölkerung steigt der Wasserverbrauch. Auch der Klimawandel sowie eine vielerorts unzureichende Abfallwirtschaft stellen die Regionen vor große Herausforderungen. Probleme mit der Wasserversorgung beeinträchtigen die Ernährungssicherung sowie die Gesundheit der Menschen vor Ort.

Die in einer Studie der britischen Organisation Tourism Concern aufgeführten Beispiele aus Bali, Sansibar und dem indischen Bundesstaat Kerala zeigen deutlich, dass lokale Gemeinschaften in den Urlaubsregionen häufig benachteiligt werden und einem regelrechten Kampf um das Wasser ausgesetzt sind. Die örtliche Bevölkerung wird zu Teilen, wenn nicht sogar vollständig, von wichtigen Entscheidungsprozessen rund um die Ressource Wasser ausgeschlossen.

Produktanpassungen durch Reiseveranstalter?

Der Zugang zu sauberem Wasser ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung anderer Menschenrechte, wie des Rechts auf Gesundheit und auf Nahrung. Er verdient daher besondere Beachtung – auch durch touristische Unternehmen. Die untersuchten Reiseveranstalter haben sich in den letzten Jahren zunehmend mit den Auswirkungen des Tourismus auf die Ressource Wasser beschäftigt. Unter dem Begriff "Corporate Social Responsibility" (CSR) haben sich viele Unternehmen dazu bekannt, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und neben gesetzlichen Vorgaben weitere soziale und ökologische Anforderungen in ihrer Arbeit zu berücksichtigen.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Siegel und Zertifikate, die Unternehmen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit überprüfen. Der achtsame Umgang touristischer Unternehmen mit Wasser in den Zielgebieten ist darin jedoch noch nicht klar genug strukturiert, noch nicht deutlich genug in Richtlinien verankert und wird noch nicht umfassend genug kontrolliert. Vorgaben zur vorsichtigen Senkung des meist sehr hohen Wasserverbrauchs im Tourismus sowie ein punktuelles Engagement in einigen Projekten reichen nicht aus, um eine gerechte Wasserverteilung vor Ort sicherzustellen. Der intensive Dialog mit der Bevölkerung und die Berücksichtigung ihrer Grundbedürfnisse muss ausgebaut werden. Anpassungen der Tourismusangebote sind dort nötig, wo der Tourismus mit dem Recht auf Wasser kollidiert. In der Konsequenz dürften zum Beispiel Golfplätze und große Gartenanlagen in trockenen Gebieten nicht länger unterstützt und ausgebaut werden.

Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte beschreiben die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte wirksam zu schützen und die Pflicht der Unternehmen, sie zu achten. Gemäß des "do no harm"-Prinzips müssen Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit besondere Sorgfalt walten lassen.

Ein das Menschenrecht auf Wasser berücksichtigendes Nachhaltigkeitsmanagement sieht deshalb unter anderem die sorgfältige Prüfung der betrieblichen Auswirkungen auf dieses Menschenrecht vor, und auch einen angemessenen Wiedergutmachungsmechanismus bei Verstößen. Die Unternehmen tragen die Verantwortung für ihre Dienstleistungskette. Hierbei können sie durch vertragliche Ergänzungen ihre Kooperationspartner dazu verpflichten, das Recht auf Wasser konsequent zu berücksichtigen, und sie müssen überprüfen, ob die Klauseln auch eingehalten werden.

Wenn die Unternehmen die aufgeführten Maßnahmen in ihren unternehmerischen Aktivitäten konsequent und rasch umsetzen, trägt dies wirksam zum Schutz der Menschenrechte wie auch der wertvollen Ressource Wasser bei.

Carolina Klein studiert Geografie (BSc) an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Einen thematischen Schwerpunkt hat die ausgebildete Reiseverkehrskauffrau dabei im Bereich nachhaltiger Tourismus entwickelt.

(4.990 Zeichen, 69 Zeilen, September 2013)